3.000 Euro für die Herstellung eines eigenen Kataloges im Rahmen der ersten Einzelausstellung einer:s Künstler:in.
Im Rahmen einer Härtefallregelung besteht 2024 letztmalig die Möglichkeit für Künstler:innen, die bereits eine Zusage vom Veranstalter für eine Einzelausstellung haben, wie bisher eine Katalogförderung beim BBK LV zu beantragen.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 20. März 2024.
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Das bundesweite Förderprogramm Aller.Land ist auf der Suche nach geeigneten Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern, die bis zu drei ländliche Regionen bei der Entwicklung einer regionalen Konzeption unterstützen.
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Ab 1. Januar 2023 können lokale Bündnisse aus drei Kooperationspartnern die Förderung von außerschulischen Projekte mit Kindern und Jugendlichen beantragen, die von professionellen Künstler:innen durchgeführt werden.
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Bildenden Künstlerinnen und Künstlern kann auf Antrag für ihre erste Einzelausstellung ein Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Herstellung des Katalogs gewährt werden.
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Projektförderung zur Belebung des öffentlichen Raums in Bayern von bis zu 15.000 EUR je Projekt.
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