3.000 Euro für die Herstellung eines eigenen Kataloges im Rahmen der ersten Einzelausstellung einer:s Künstler:in.
Im Rahmen einer Härtefallregelung besteht 2024 letztmalig die Möglichkeit für Künstler:innen, die bereits eine Zusage vom Veranstalter für eine Einzelausstellung haben, wie bisher eine Katalogförderung beim BBK LV zu beantragen.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 20. März 2024.
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