Der BBK Bayern hat dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die prekäre Situation bei Rückforderungen für Geringverdiener:innen glaubhaft machen können.
Das StMWK hat Eckpunkte für Erlasse von Rückforderungen aus dem Soloselbstständigenprogramm erarbeitet, die sich an die Erlassvoraussetzungen der Corona-Soforthilfe anlehnen. Bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen kann die Rückforderung auf Antrag erlassen werden.
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