AUSSCHREIBUNG VERBINDUNGSLINIEN 2024 – Kunst oder Krise?

5.000–10.000 Euro für Einzelprojekte im Bereich Bildende Kunst aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst     

Veröffentlicht am 17.10.23; Zuletzt aktuallisiert am 24.11.23

Bewerbung ab 17. Oktober 2023 möglich
Bewerbungsfrist: 24. November 2023 | 24:00 Uhr

DIE BEWERBUNGSPHASE IST ABGESCHLOSSEN. IM DEZEMBER 2023 WIRD DIE AUSSCHEIBUNG VON VERBINDUNGSLINIEN 2024 FOLGEN.


Zielsetzung VERBINDUNGSLINIEN 2024 – Kunst oder Krise?

Das Projekt „Verbindungslinien“ des BBK Bayern soll die überregionale Präsenz und die eigenständige Projektentwicklung von Künstler:innen unterstützen und die Sichtbarkeit der zeitgenössischen Bildenden Kunst in ganz Bayern verbessern.

Es sollen individuelle Werke der Bildenden Kunst entstehen, welche die veränderten Beziehungen und Verbindungen zwischen den Menschen in einer Welt vielschichtiger „Zeitenwenden“ behandeln. Welche individuellen Konzepte entwickeln Künstler:innen, um Umbrüchen und Unsicherheiten zu begegnen, Beziehungen aufrecht zu erhalten und eine echte Kommunikation in und mit der Gesellschaft aufzubauen? Zieht sich die Bildende Kunst angesichts der aktuellen Verwerfungen zurück ins Private? Oder findet sie eine Sprache, die die brennenden Themen unserer Zeit verhandelt und neue Verbindungen knüpft? Kurz: Wie gelingt es, durch Kunst Verständigung und Teilhabe in einer durch Krisen und Veränderungen geprägten Welt zu stiften.

Einzelne Künstler:innen können sich mit Kunstprojekten bewerben, die Beziehungen und Verbindungen thematisieren. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit und des öffentlichen Raums sind gewünscht. Die Projekte sollen schwerpunktmäßig in Bayern stattfinden und können prozessorientierten, partizipativen, interdisziplinären, spartenübergreifenden und experimentellen Charakter haben. Sie müssen innerhalb des Projektzeitraums präsentiert werden.

Bewerber:innen

Bewerben können sich professionelle freischaffende Bildende Künstler:innen mit Schaffensschwerpunkt in Bayern. Die Kooperation mit staatlichen, kommunalen oder privaten Institutionen sowie anderen professionellen Partner:innen (zum Beispiel Kurator:innen) ist möglich.

Projektbudget 

5.000–10.000 Euro für projektbezogene Sachkosten und Personalkosten sowie Eigenhonorare von Künstler:innen. Bei klassischen Ausstellungsformaten in Kunstvereinen, kommunalen und privaten Institutionen ist eine relevante Beteiligung der Institution gefordert. Personal-, Raum- und Sachkosten von beteiligten Institutionen werden nicht finanziert. Ebenso wenig werden reine Reiseprojekte, reine Katalogprojekte und Verkaufsausstellungen mit bestehenden Werken unterstützt. Der Verkauf von Kunstwerken ist allerdings nicht ausgeschlossen.

Projektzeitraum: 1. Januar 2024–31. Dezember 2024

Bewerbungsfrist: 24. November 2023 | 24:00 Uhr

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Q&A-Webinar:
Es fanden bereits zwei Webinare statt. Es wird für diesen Call kein weiteres geben.

Bewerbung per Mail an verbindungslinien@bbk-bayern.de mit allen Bewerbungsunterlagen in einer E-Mail.
Mehr zu den Bewerbungsunterlagen im FAQ.

Zum Download
Bewerbungsbogen: https://www.bbk-bayern.de/s/Bewerbungsformular-VERBINDUNGSLINIEN-2024-Call-1_gesperrt.xlsx
Beispiel-Kostenplan: https://www.bbk-bayern.de/s/Fo-VL-2024_FinanzplanVLzumUpload-x4sr.xlsx


FAQ

Warum werden dieses Mal Einzelprojekte über VERBINDUNGSLINIEN ausgeschrieben? Wird es einen weiteren Call für Kooperationsprojekte geben?
Nach dem großen Erfolg von VERBINDUNGSLINIEN 2022 und 2023 freuen wir uns, dass wir dieses Programm im Jahr 2024 weiterführen und für neue Projekte ausschreiben können. Für die Ausschreibung von VERBINDUNGSLINIEN 2024 gibt es eine Änderung. Diese erste Ausschreibung ist ein Call für Einzelprojekte im Bereich Bildende Kunst. Eine weitere Ausschreibung für Kooperationsprojekte im Bereich Bildende Kunst – wie Sie es von VERBINDUNGSLINIEN schon kennen – wird sobald möglich folgen. Für VERBINDUNGSLINIEN 2024 wird es also zwei Ausschreibungen geben.

Diese Änderung geschieht aus zwei Gründen. Zum einen wird das Programm “KUNST FÜR UNS” eingestellt, das Projekte für Kunst im Öffentlichen Raum förderte. Zum anderen sehen wir in der Anzahl von vergangenen Bewerbungen, aber auch in ihren Inhalten, dass ein großer Bedarf an einem so vielfältigen Programm wie Verbindungslinien besteht. Nicht nur im Rahmen von Kooperationsprojekten, sondern auch für Einzelprojekte.

Schließt eine Bewerbung auf den Call für Einzelprojekte 2024 eine Bewerbung auf den Call für Kooperationsprojekte 2024 aus?
Nein, Bewerbungen auf einen der beiden Calls schließt eine Bewerbung auf den anderen nicht aus.

Sollten beide Bewerbungen erfolgreich sein, muss ich mich dann für eins der Projekte entscheiden?
Solange Sie davon überzeugt sind und es realistisch und glaubhaft darstellen können, dass die Realisierung beider Projekte zugleich möglich ist, müssen Sie sich nicht entscheiden und können die Beauftragung für beide Projekte erhalten.

Welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?

  1. Eine ausführliche Projektbeschreibung (Konzept)

    Der Text kann frei formuliert werden, sollte aber möglichst Antworten zu allen Fragen unter „Welche Fragen soll das Konzept beantworten?” in unserem FAQ beinhalten und die Länge von einer DIN-A4-Seite nicht übersteigen. Zusätzlich können ergänzende Abbildungen, Referenzarbeiten, Projektskizzen etc. eingefügt werden.

  2. Kurz-Lebenslauf

    Der Umfang der des Lebenslaufs ist freigestellt, sollte aber im Rahmen der Lesbarkeit bleiben. Als Orientierung: Er dient dem Zweck, sich einen Überblick über den künstlerischen Werdegang zu verschaffen. Es müssen nicht alle Stationen aufgeführt sein.

  3. Ausgefüllter Bewerbungsbogen (mit Steuernummer, Bankverbindung, Meldeadresse, …)

    Download: https://www.bbk-bayern.de/s/Bewerbungsformular-VERBINDUNGSLINIEN-2024-Call-1_gesperrt.xlsx

    Bitte senden sie uns diesen wenn möglich als ein ausgefülltes Excel-Dokument zurück. Dies erleichtert unsere Arbeitsprozesse.

  4. Ausgefüllter detaillierter Kostenplan

    Beispiel-Kostenplan zum Download: https://www.bbk-bayern.de/s/Fo-VL-2024_FinanzplanVLzumUpload-x4sr.xlsx

Der:Die Bewerber:in sendet diese 4 Dokumente in einer E-Mail an verbindungslinien@bbk-bayern.de
Die Gesamtgröße der 4 Dokumente darf 10 MB nicht übersteigen!

Welche Fragen soll die Projektbeschreibung beantworten?

  1. Welchen Anlass gibt es für das Kunstprojekt?

  2. Welche Ziele sollen durch das Kunstprojekt verwirklicht werden?

  3. Was sind Ihre konkreten Schritte?

  4. Auf welche Weise stellt das Projekt Nähe zum Publikum her (bspw. Vermittlung/kulturelle Bildung/Teilhabe)?

  5. Welche anderen Stellen, Personen oder Organisationen sind involviert?

  6. Wie lautet Ihr Zeitplan für das Projekt?

Gibt es eine Beratungsstelle für das Programm?
Die Beratung für das Programm „Verbindungslinien“ findet ausschließlich online statt. Es gibt eine Projektbetreuung des BBK Bayern, an die Sie per E-Mail Ihre Fragen senden können, sollten Sie in den FAQ nicht fündig werden: verbindungslinien@bbk-bayern.de

Zusätzlich zu den FAQ bietet der BBK Bayern zwei Q&A-Webinare an, bei denen Fragen zur Online-Bewerbung und dem weiteren Projektablauf beantwortet werden.
Sie fanden bereits statt.

Wer kann sich bewerben?
Alle professionellen freischaffenden Künstler:innen mit Schaffensschwerpunkt in Bayern.

Projekte/Antragsteller:innen, die in den letzten beiden Jahren zweimal durch das Programm VERBINDUNGSLINIEN finanziert wurden, müssen in 2024 eine Bewerbungspause einhalten. Im Jahr 2025 steht ihnen die Bewerbung wieder offen.

Kann sich ein Künstler:innenduo oder ein Kollektiv bewerben?
Bewerben können sich professionelle freischaffende Bildende Künstler:innen mit Schaffensschwerpunkt in Bayern. Die Kooperation mit staatlichen, kommunalen oder privaten Institutionen sowie anderen professionellen Partner:innen (zum Beispiel Kurator:innen) ist möglich.

„Professionelle Partner:innen“ können auch andere Künstler:innen sein. Diese professionellen Partner:innen sind aber nicht Vertragspartner:innen mit dem BBK Bayern. Nur die sich mit dem Projekt bewerbende Person kann Vertragspartner:in mit dem BBK Bayern sein. Es muss sich um ein Einzelprojekt handeln, das muss aus der Bewerbung eindeutig hervorgehen.

Wer ist professionelle:r Künstler:in?
Das Formalkriterium ist der Nachweis der Selbständigkeit als freischaffende:r Künstler:in mit Ihrer Steuernummer und den nachprüfbaren Referenzen in Ihrer Vita. Ein abgeschlossenes Kunststudium ist ein klarer Hinweis für die Professionalität als Künstler:in. Es können aber auch Autodidakten:innen den Nachweis der Professionalität erbringen, z.B. durch Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband.

Kann ich mich als Berufsanfänger:in und Kleinunternehmer:in ohne abgeschlossenes Kunststudium bewerben?
Ja. Für Berufsanfänger:innen und Kleinunternehmer:innen empfehlen wir die Kooperation mit einem:r Partner:in, der:die die Erfahrung in der professionellen Projektabwicklung mitbringt.

Welche Projekte werden finanziert?
Alle Projekte bei denen neue Werke der Bildenden Kunst entstehen, können eingereicht werden. Es besteht keine Beschränkung auf bestimmte Medien. Der Charakter der Projekte muss allerdings deutlich im Bereich Bildender Kunst liegen.

Projekte sollen schwerpunktmäßig in Bayern stattfinden und können prozessorientierten, partizipativen, interdisziplinären, spartenübergreifenden und experimentellen Charakter haben.

Die Einbeziehung der Öffentlichkeit und des öffentlichen Raums sind gewünscht. Eine Präsentation muss innerhalb des Projektzeitraums stattfinden!

Gibt es regionale Einschränkungen?
Nein. Kunstprojekte in abgelegenen Regionen werden genauso behandelt, wie Projekte in internationalen Metropolen. Bayerische Künstler:innen sollen überregional und international bekannt gemacht werden und unbekannte Kulturräume Bayerns als Produktions- und Präsentationsorte von überregional arbeitenden Künstler:innen entdeckt werden.

Muss der Ort der Präsentation meines Projekts schon feststehen? Muss ich Bestätigungen des Orts/der Institution bereits bei der Bewerbung vorweisen können?
Der Ort der Präsentation ihres Projekts muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht gesichert und bestätigt sein.
Der Ort sollte aber konkret sein (das heißt zum Beispiel nicht “irgendwo in Bayern”, sondern ein konkreter Ort/Raum/Räume/Plätze/etc.), es sollte realistisch sein, diesen Ort für ihre Präsentation bekommen zu können und Sie sollten Anfragen zur Nutzung des Ortes für ihre Präsentation gestellt haben.
Je klarer und gesicherter der Ort der ist, desto realistischer ist die Umsetzung des Projekts.

Mit welchem Betrag können die Projekte unterstützt werden?
Durch VERBINDUNGSLINIEN kann zwischen 5.000 und 10.000 Euro vergeben werden in Abhängigkeit von dem speziellen Aufwand des Einzelprojekts.

Der BBK Bayern richtet sich nach der Empfehlung der Fachjury und tritt nach dem Entscheid in Kontakt mit dem:der Bewerber:in. Der BBK Bayern behält sich dabei vor den beantragten Betrag zu kürzen.

Welche Kosten dürfen kalkuliert werden?
In der Kostenkalkulation des Kunstprojekts können Ausgaben geltend gemacht werden, die dem Kunstprojekt unmittelbar zugerechnet werden können. Es steht ein vorbereitetes Dokument zum Download zur Verfügung, um eine Konstenkalkulation zu erstellen.
Beispiel-Kostenplan zum Download: https://www.bbk-bayern.de/s/Fo-VL-2024_FinanzplanVLzumUpload-x4sr.xlsx

Honorare für Eigenleistungen der Künstler:innen sollen kalkuliert werden insoweit sie im Rahmen des Üblichen liegen und in ihrer Höhe angemessen sind. Die Eigenhonorare sind von der:dem Bewerbenden nachvollziehbar darzulegen und müssen in der Kostenkalkulation aufgeführt werden.

Investitionsausgaben können nicht vollständig geltend gemacht werden. Sie werden maximal in Höhe der für das Projekt fiktiv anfallenden Leih- oder Mietgebühren anerkannt.

Personal-, Raum- und Sachkosten von beteiligten Institutionen werden nicht finanziert.

Wie hoch können Eigenhonorare der Künstler:innen kalkuliert werden?
Unter Berücksichtigung der Einschätzung der Jury und der branchenüblichen Praxis können Eigenhonorare in der Regel in einer Höhe zwischen 1.500 Euro und 6.500 Euro anerkannt werden. Der:die Bewerbende muss dabei den Arbeitsaufwand plausibel darstellen.

Wann kann mit der Auszahlung der Mittel gerechnet werden?
Nach Vertragsschluss kann eine erste Auszahlung nach Stellung einer Akontorechnung erfolgen. Nach Abschluss des Projekts verfassen Sie einen Sachbericht und stellen eine Schlussrechnung mit einem zahlenmäßigen Nachweis der Ausgaben und erhalten die zweite und finale Auszahlung.

Ist eine Kofinanzierung durch Programme des Freistaats oder andere Förderer möglich?
Projekte, für welche Fördermittel aus Förderprogrammen des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden, sind vom Erhalt von VERBINDUNGSLINIEN ausgeschlossen. Sonstige Kofinanzierungen z.B. durch den Bund oder andere Bundesländer, Kommunen, Institutionen oder von privater Seite werden begrüßt.

Wann muss das Kunstprojekt abgeschlossen sein?
Die einzelnen Kunstprojekte müssen bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen sein und dem BBK Bayern bis zum 31.01.2025 in Rechnung gestellt werden. Später eingehende Abrechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Darf ich mich mit zwei verschiedenen Projekten auf einen Call bewerben?
Die mehrfache Bewerbung einer Person auf einen Call mit verschiedenen Projekten ist formal möglich. Wir raten aus der Erfahrung von früheren Calls aber davon ab und empfehlen sich lieber auf eine möglichst vollständige, klare und gut ausgearbeitete Bewerbung zu konzentrieren. Es ist nicht möglich, dass in einem Call mehr als ein Projekt der selben sich bewerbenden Person ausgewählt wird.

Wie arbeitet die Jury?
Die Auswahl erfolgt durch ein zweistufiges Juryverfahren. Das Team des BBK Bayern übernimmt hierbei die Vorprüfung der Anträge auf die in dieser Ausschreibung und den FAQs auffindbaren Kriterien.

Eine Fachjury beurteilt anschließend die fachlichen und künstlerischen Qualitätskriterien. Nach dieser Beurteilung werden die Projekte für VERBINDUNGSLINIEN 2024 ausgewählt.

Das Team des BBK Bayern überprüft anschließend die Angemessenheit der Kostenaufstellungen und der beantragten Summe. Die Jury ist bei der Beurteilung der einzelnen Posten der Projektkalkulation frei und nicht an die in der eingereichten Kostenkalkulation genannten Beträge gebunden.

Bei der Zusammensetzung der Fachjury durch den BBK Bayern wird auf gleichmäßige Besetzung aus dem Kreis der Künstler:innen/Künstler:innenverbände und der Veranstalter:innen/Institutionen geachtet. Die Geschäftsordnung für die Jury zur Beurteilung der Kooperationsprojekte wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erstellt.

Darf ich schon vor dem Jurytermin mit dem Projekt beginnen?
Projekte die bereits begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde, können VERBINDUNGSLINIEN nicht erhalten.

Der Projektzeitraum beginnt am 01.01.2024. Danach können Sie mit Ihrem Projekt beginnen, handeln aber bis zur Entscheidung der Jury und bis zum Vertragsschluss auf eigenes finanzielles Risiko.

Wann wird die Entscheidung getroffen?
Die Vergaben für die einzelnen Projekte erfolgen durch den BBK Bayern.

Die Jury tagt im Dezember 2023. Die ausgewählten Projekte erhalten nach der Jurysitzung Nachricht über die Entscheidung. Wir hoffen vor Weihnachten.

Unterstützt der BBK Bayern die ausgewählten Projekte bei der Öffentlichkeitsarbeit?
Grundsätzlich ist die Öffentlichkeitsarbeit von den Projekten selbst zu leisten und zu budgetieren.

Welche Inhalte können die ausgewählten Projekte für die Darstellung auf den Kanälen des BBK-Bayern liefern?
Texte sollen so kurz wie möglich sein. Bilder müssen eine Auflösung von min. 300 dpi haben. Die Angaben zu Autor:in, Fotograf:in, Künstler:in und abgebildetem Werk müssen mitgeliefert werden. Es muss eine Freigabeerklärung dazu unterzeichnet werden. Die Text- und Bild- Materialien müssen dem BBK unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der BBK Bayern behält sich den Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie die Bearbeitung der Texte und die Auswahl von Text und Bild vor.

Wird am Ende nur ein Projekt aus allen Bewerbungen für die Beauftragung ausgewählt?
Nein, es werden mehrere Projekte aus den Bewerbungen für eine Beauftragungen gewählt. Wie viele genau, ist abhängig von den jeweils zur Realisierung benötigten Summen und der Jurybewertung. Wir können über die genaue Anzahl von Projekten, die aus den Bewerbungen dieses Calls ausgewählt werden deshalb keine Auskunft geben.


Stand des FAQ: 24.11.2023