Künstlernachlässe: Symposium und Publikation von 2017/18

Nach dem Tod von professionellen Künstler*innen geht oftmals ein ganzes Atelier auf die Erben über. Eine große Aufgabe. Grundsätzlich gibt es viele verschiedene möglichen Herangehensweisen. Jeder einzelne Nachlass ist ein Unikat.

In der Verantwortung für die Kunstwerke tauchen viele Fragen auf: Soll man alle Werke aufheben? Wie soll man Auswahlentscheidungen treffen? Wohin mit den Arbeiten ? In dem Symposium „Halbwertzeiten – Langwertzeiten“ in der GALERIE DER KÜNSTLER, München wurden in einer Podiumsdiskussionen mit Fachleuten und einer begleitenden Ausstellung das Thema 2017 öffentlich näher beleuchtet und in der vom BBK München herausgegebenen Publikation ”Es bleibt die Kunst“ (.pdf) zusammengefasst.

“Es bleibt die Kunst” / Publikation zur Ausstellung / Halbwertzeiten – Langwertzeiten mit Symposium in der Galerie der Künstler, 2017
Herausgeber: Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler München und Oberbayern e. V.

Es gibt viel Informationsbedarf, beim Staat, bei den Kommunen und bei den Betroffenen. Wie kann das Kulturelle Erbe, das eine bedeutende Tochter oder Sohn einer Stadt geschaffen hat, in einen Kulturstaat angemessen gewürdigt werden.

Eine wichtige Bitte an alle Künstler*innen wollen wir grundsätzlich weitergeben:
Bitte, legen Sie zu Lebzeiten ein Werkverzeichnis an, in dem alle ihre Werke aufgeführt sind. Entscheiden Sie selbst, welche Arbeiten Sie für die Nachwelt erhalten wollen und extrahieren Sie ein sog. Kernkonvolut aus ihrem Werk. Mit diesen zwei Schritten helfen Sie enorm, dass Ihr eigenes Werk nicht fehlverstanden wird.