FÖRDERPROGRAMME

 

AKTUELLES ZU DEN FÖRDERPROGRAMMEN

 

WIEDERKEHRENDE PROGRAMME 

KATALOGFÖRDERUNG (DEBÜTANTEN)

Wir fördern Künstlerinnen und Künstler durch Vergabe der "Katalogförderung für Debütanten" aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Bewerbungsfrist (digital) möglichst bis 01.02. des Veranstaltungsjahres

Bildenden Künstlerinnen und Künstlern kann auf Antrag für ihre erste Einzelausstellung ein Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Herstellung des Katalogs gewährt werden.

Bewerbung an: BBK Landesverband Bayern e. V.

Richtlinie des Förderprogramms
https://www.stmwk.bayern.de/download/15413_Richtlinen-Debütantenförderung-baymbl-2020-672.pdf

 

KUNST FÜR UNS - DEN ÖFFENTLICHEN RAUM GESTALTEN

Projektförderung bis 15.000 EUR - Antragsfrist 1.1.2022

“Kunst für uns – den öffentlichen Raum gestalten” ist das Projektförderprogramm des BBK Bayern aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Bewerbung an: BBK Landesverband Bayern e. V.
Die Antragsplattform wird zum 01.12.22 hier freigeschaltet: https://www.bbk-bayern.de/kuenstfueruns

Einzelheiten zu den Antragsvoraussetzungen können der Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zeitgenössischer bildender Kunst im öffentlichen Raum entnommen werden:
https://www.stmwk.bayern.de/download/20518_Richtlinien-Kunst-für-uns-baymbl-2020-674.pdf

 

KUNSTFÖRDERPREISE DES FREISTAATS BAYERN

Der BBK Bayern hat das Nominierungsrecht für die Kunstförderpreise des Freistaats Bayern.

Bewerbungsfrist (digital): 1. November 2022 Bewerbungen sind bitte an den jeweiligen BBK Regionalverband zu senden.
Die Preisträgerinnen und Preisträger, die ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben müssen, werden vom Gutachterausschuss ausgewählt. Die endgültige Entscheidung trifft der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst aufgrund der Ausschussempfehlungen.

 

USA STIPENDIUM

Der Freistaat Bayern gewährt jedes Jahr drei Künstlerinnen und Künstlern der Sparte Bildende Kunst, die am Beginn ihres Schaffens stehen, ein Stipendium für einen halbjährigen Aufenthalt in den USA.

PARISSTIPENDIUM

Jedes Jahr können je zwei jüngere Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst und Musik, die am Beginn ihres Schaffens stehen, ein Stipendium für einen sechsmonatigen Aufenthalt in der Cité Internationale des Arts Paris erhalten (Bayerische Ateliers).

BAYERISCHER KUNSTFÖRDERPREIS

Der Freistaat Bayern verleiht in jedem Jahr bis zu 17 Kunstförderpreise zu je 6.000 € an Künstlerinnen und Künstler, die am Beginn ihres Schaffens stehen (bildende Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, darstellende Künstlerinnen und Künstler, zusätzlich einen Sonderpreis für den Tanz, Schriftstellerinnen und Schriftsteller, wobei ein Preis literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern vorbehalten ist), die ihre Ausbildung abgeschlossen haben (gilt nicht für den Bereich Literatur), über außergewöhnliche Begabung verfügen und hervorragende Leistungen vorweisen können.