Ausschreibung: Residency Schloss Wiepersdorf

Gastbeitrag

Das Aufenthaltsstipendium hat eine Dauer von drei Monaten und wird für die Zeiträume März bis Mai, Juni bis August oder September bis November gewährt.

Die Bewerbungsfrist für ein Stipendium in Schloss Wiepersdorf im Jahr 2027 endet am 15. April 2026.

Zur Online-Bewerbung: https://www.schloss-wiepersdorf.de/de/einzel-kooperationsstipendien.html


Die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf organisiert ein interdisziplinäres und internationales Stipendienprogramm in Schloss Wiepersdorf für einzelne Personen und für Gruppen.

Die Ausschreibung und die Vergabe der Einzel-/Kooperations-Stipendien in den Sparten Literatur, Wissenschaft, Bildende Kunst und Komposition erfolgt durch die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf.

Allgemeines

Schloss Wiepersdorf liegt in einem Dorf mit ca. 150 Einwohner:innen in einer ländlichen Region ca. 75 km südlich von Berlin. Ein Stipendienaufenthalt in Schloss Wiepersdorf ist zwischen März und November möglich.

Die Stipendiat:innen erhalten Unterstützung bei der Umsetzung geplanter Vorhaben und begleitender Recherchen, bei der Vernetzung mit Partner:innen und Institutionen vor Ort sowie bei Präsentationen wie Vorträgen, Workshops, Konzerten, Lesungen und Ausstellungen.

Insgesamt stehen 12 Wohn- und Arbeitszimmer für einzelne Künstler:innen und 14 Zimmer für Teilnehmer:innen an Gruppenstipendien zur Verfügung. Ein Atelierhaus, diverse Räume mit Tasteninstrumenten sowie Tagungsräume bieten großzügige Arbeitsmöglichkeiten.

Den Stipendiat:innen werden täglich drei Mahlzeiten angeboten. Die Verpflegung findet in den Speiseräumen im Schloss statt. Weitere Räume sowie die Gartenanlagen sind allen zur allgemeinen Nutzung zugänglich.

Der Besuch von Gästen oder Familienangehörigen ist vorab mit der Direktion abzustimmen. Die Verköstigung von Gästen und Familienangehörigen ist kostenpflichtig.

Der Aufenthalt mit Kindern ist nur in Ausnahmefällen möglich und hat die vorherige Sicherstellung der Kinderbetreuung zur Voraussetzung. Die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf prüft, inwiefern Alleinerziehenden durch die Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuungsmaßnahmen ein Aufenthalt mit einem Kind ermöglicht werden kann. Mitbringen von Haustieren ist im Normalfall nicht möglich.

An Wochenenden wird das Museum sowie ein Cafébetrieb in der Orangerie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Erwartungen

Entstehen während des Stipendiums Werke, ist bei der Veröffentlichung auf die Unterstützung durch die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf hinzuweisen.

Die Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen ist ausdrücklich erwünscht.

Nach Beendigung des Stipendiums erstellen die Stipendiat*innen zeitnah einen schriftlichen Bericht und eine Bewertung des Stipendiums.


Neben der freien Unterkunft und Verpflegung in Schloss Wiepersdorf erhalten die Stipendiat:innen aller Sparten je eine monatliche Barleistung von 1.200 Euro und einen einmaligen Sachkostenzuschuss in Höhe von 480 Euro. Bei Verkürzung des Aufenthalts reduziert sich der Sachkostenzuschuss um jeweils 160 Euro pro Monat.
Insofern Kapazitäten vorhanden, werden den Bildenden Künstler:innen Ateliers zur Verfügung gestellt.

Für Stipendiat:innen aus Ländern, für die Visapflicht besteht, wird die Übernahme der Kosten für das Visum gewährt.

Für ein Einzelstipendium können sich Künstler:innen, die den Aufenthalt alleine bestreiten möchten, bewerben.

Kooperations-Stipendien zeichnen sich dadurch aus, dass die Bewerber:innen jeweils bis zu zwei Personen benennen, mit denen sie in Schloss Wiepersdorf gemeinsam an ihren künstlerischen Produktionen arbeiten. Mit der Bewilligung eines Kooperations-Stipendiums erhält der:die Stipendiat:in damit ein weiteres Zimmer, in dem entweder ein Gast für den gesamten Zeitraum wohnt oder zwei Gäste nacheinander anreisen, mit denen sie:er an dem Projekt arbeitet. Die benannten Personen können aus sämtlichen künstlerischen Bereichen – auch aus handwerklichen Bereichen – stammen. Sie erhalten die gleichen Konditionen wie die Stipendiat:innen. Lebensgefährt:innen können nur vorgeschlagen werden, sofern sie an der künstlerischen Produktion der jeweils ausgewählten Stipendiat:innen unmittelbar beteiligt sind.

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